Herzlich Willkommen!

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

herzlich willkommen auf meiner Website! Hier erhalten Sie einen Einblick in die aktuellen Geschehnisse Brandenburgs, erfahren mehr über mich und meine Anliegen, können Kontakt zu mir herstellen und erhalten alle Infos rund um unsere Landtagsfraktion. Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Durchstöbern meiner Seite und freue mich sowohl über Anregungen, Fragen als auch über Kritik! 

Marlen Block

 

Meine jüngste Anfrage zum Wahlkreis (PM)

Im Jahr 2018 gab es im Landkreis Potsdam-Mittelmark fünf ehemalige „Bürgermeisterdepo-nien“ aus DDR-Zeiten, in denen nach 1990 illegale Abfälle verkippt wurden (siehe Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 3627, Drucksache 6/9183). Von den Abfällen können Gefahren für Boden und Grundwasser ausgehen. Zuständig für die Beräumung sind die Gemeinden, denen gegenüber der Landkreis Bescheide erlassen hat, die sie zur Sanierung und Rekul-tivierung der Deponien verpflichten. Die Gesamtkosten für die fünf Deponien wurden 2018 auf rund 21,5 Millionen Euro geschätzt. Sie dürften inzwischen weiter gestiegen sein. So liegt für die Deponie in Altbensdorf eine aktuellere Kostenschätzung in Höhe von 5 Millionen Euro vor, 2018 waren hier noch 3,41 Millionen Euro kalkuliert worden. Solche Beträge auf-zubringen liegt weit außerhalb der Möglichkeiten der Gemeinde. Im Fall Altbensdorf hat der Landkreis eine Ersatzvornahme angekündigt, worum noch eine gerichtliche Auseinander-setzung geführt wird.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der Stand der Sanierung und Rekultivierung bei den fünf Deponien Altbensdorf, Zitz, Rogäsen, Wollin und Schlamau?
2. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zur akuten Gefährdung des Bodens und des Grundwassers an diesen Standorten vor?
3. Wie hoch sind nach Kenntnis der Landesregierung aktuell die Kosten für noch anste-hende Sanierungs- und Rekultivierungsmaßnahmen anzusetzen? Bitte für die Depo-nien einzeln anführen.
4. Welche Konsequenzen ergeben sich, wenn Gemeinden aus finanziellen Gründen ihrer Verpflichtung zur Sanierung der Deponien nicht nachkommen können?
5. Welche Möglichkeiten gibt es von Seiten der Landesregierung, betroffene Gemeinden aus dem Fonds für notleidende Städte und Gemeinden oder aus anderen Haushalts- oder Fördermitteln zu unterstützen? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?

Gut für Brandenburg. Wir machen den Unterschied.

Gut für Brandenburg. Wir machen den Unterschied.

Die Zufriedenheit der Brandenburger*innen mit ihrem Leben ist über nahezu alle Lebensbereiche und Bevölkerungsgruppen hinweg rückläufig. Ein Zustand, der für uns nicht akzeptabel ist. Weil wir wissen: Es muss nicht so sein. Es muss nicht sein, dass Menschen ständig in Angst vor Mieterhöhungen leben und sich zweimal überlegen, ob sie sich den Einkauf im Supermarkt noch leisten können. Es muss nicht sein, dass Kinder in der Schule kein Mittagessen bekommen, weil es einfach zu teuer ist. Es muss nicht sein, dass Rentner:innen, die ihr ganzes Leben gearbeitet haben, Pfandflaschen sammeln müssen. Es muss nicht sein, dass Manager viermal so viel verdienen wie eine Krankenschwester und Krankenhäuser auf Gewinnmaximierung getrimmt werden. Es muss nicht sein, dass die Energiepreise ins Unermessliche steigen und öffentliche Verkehrsmittel einfach nicht zugänglich und zu teuer sind. Es kann auch anderes, es kann gut sein. Genau das zeigen wir mit unserem neuen Claim. Dass wir eine Vision haben, nämlich die einer Gesellschaft ohne Ausbeutung. Eine Vision von einem gerechten, solidarischen und guten Brandenburg. Mit uns als Idee, als Gestalter und als Motor. Mit uns Gut für Brandenburg. Unser „Gut“ konzentriert sich dabei auf die alltagsrelevanten sozialen Fragen, die besonders drängend sind: höhere Löhne, Arbeit, die zum Leben passt, bezahlbare Mieten, mehr Fach- und Hausärzte, weniger Unterrichtsausfall durch mehr Lehrer:innen, genügend Kita-Plätze, ein besseres Angebot im öffentlichen Nahverkehr. Wir machen deutlich: Mit unseren Ideen und Vorschlägen wird der Alltag der Menschen gut. Dabei kommunizieren wir positiv: Die Probleme, die wir haben, sind menschengemacht, sie sind Folge dieser Politik. Einer Politik, die das Land spaltet, Menschen in die Armut führt und ausgrenzt. Das heißt aber auch: Eine gute Politik kann diese Probleme lösen und das Land gerecht machen. Wir zeigen: Es geht anders. Es kann gut werden. Die Situation ist veränderbar. Die Landespolitik insgesamt gerät zunehmend in eine Wahrnehmungskrise. Sie erscheint weit weg vom Alltag und den Problemen der Menschen, sie hat im Grunde keine Relevanz mehr. Das führt zu Entfremdung. Wir zeigen: Wir sehen die Menschen auf Augenhöhe, wir nehmen sie und ihre Probleme ernst und wir bieten konkrete Handlungsmöglichkeiten an, um Gesellschaft zu verbessern. Genau hier setzt unser Claim an. Gut heißt: bezahlbar. Gut heißt: ein sicheres Leben. Gut heißt: umweltfreundlich und nachhaltig. Gut heißt: Respekt und Solidarität. Gut heißt: bezahlbares Wohnen. Gut heißt: Teilhabe. Gut heißt: miteinander. Gut heißt vor Ort. Gut heißt: gerecht. Gut für Brandenburg ist Gut für dich, für mich und Gut für uns.

Frauenhäuser im Land Brandenburg

Frauenhäuser sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Schutzsystems für gewaltbetroffene Frauen. Die Antworten auf die Kleinen Anfragen Nr. 483, Nr. 663, Nr. 1076, Nr. 1288, Nr. 1670 und Nr. 2016 geben u.a. Auskunft über die Auslastung der Frauenhäuser, die sukzes-sive über einen Zeitraum von gut 2 Jahren deutlich zunahm. Laut Gutachten zur Weiterentwicklung des Landesaktionsplans zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder/LAP zu einer Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (August 2021) stehen den gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern 286 Plätze aufgeteilt auf 127 Zimmer in 22 Schutzeinrichtungen Brandenburgs zur Verfügung. Um die Vorgaben der Istanbul-Konvention zu erfüllen fehlen rechnerisch 288 Betten in 103 Zimmern. Dennoch waren mit dem Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ Verbesserungen möglich.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Plätze (aufgeteilt auf wie viele Zimmer) stehen den gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern in wie vielen Einrichtungen aktuell zur Verfügung?

2. Wie entwickelte sich die Auslastung der Frauenhäuser in den vergangenen 3 Jahren? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Einrichtung.)

3. Wie viele Frauen (und Kinder) mussten in den vergangenen 3 Jahren abgewiesen werden? (Bitte jahresweise und nach Frauenhäusern aufschlüsseln.)

4. Was ist über die Gründe des Aufsuchens eines Frauenhauses bekannt?

5. Wie hoch war die durchschnittliche Verweildauer der Frauen in den vergangenen 3 Jahren? (Bitte jahresweise und nach Frauenhäusern angeben.)

6. Wie sind die jeweiligen Frauenhäuser derzeit finanziert und wie hoch sind die konkreten Kostenanteile? (Bitte nach Frauenhäusern einzeln aufschlüsseln.)

7. Mit welchen besonderen Hürden und Problemen hatten die Frauenschutzeinrichtungen während und aufgrund der Coronapandemie zu kämpfen und in wieweit wurden sie diesbezüglich zusätzlich unterstützt?

8. Welche Maßnahmen konnten bisher mit den Mitteln des Bundes-Investitionsprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ in Brandenburger Einrichtungen realisiert werden und welche befinden sich aktuell in Planung bzw. Vorbereitung? (Bitte nach Einrichtung aufschlüsseln.)

9. Wie viele Förderanträge zum Bundes-Investitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ wurden bisher gestellt, abgelehnt, befinden sich in Arbeit oder wurden teilweise oder in voller Höhe bewilligt? (Bitte nach Einrichtung und beantragter bzw. bewilligter Fördersumme angeben.)

10. Welche weiteren Vorhaben plant die Landesregierung, um die Situation der Frauenhäuser zu verbessern und mittelfristig die Vorgaben der Istanbul-Konvention zu erfül-len?

11. Wann ist mit einem Gesetz zu rechnen, dass die Finanzierung der Brandenburger Frauenhäuser klar regelt?

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