Meine Anfragen

Frauenhäuser im Land Brandenburg

Frauenhäuser sind ein unverzichtbarer Bestandteil des Schutzsystems für gewaltbetroffene Frauen. Die Antworten auf die Kleinen Anfragen Nr. 483, Nr. 663, Nr. 1076, Nr. 1288, Nr. 1670 und Nr. 2016 geben u.a. Auskunft über die Auslastung der Frauenhäuser, die sukzes-sive über einen Zeitraum von gut 2 Jahren deutlich zunahm. Laut Gutachten zur Weiterentwicklung des Landesaktionsplans zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder/LAP zu einer Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (August 2021) stehen den gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern 286 Plätze aufgeteilt auf 127 Zimmer in 22 Schutzeinrichtungen Brandenburgs zur Verfügung. Um die Vorgaben der Istanbul-Konvention zu erfüllen fehlen rechnerisch 288 Betten in 103 Zimmern. Dennoch waren mit dem Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ Verbesserungen möglich.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Plätze (aufgeteilt auf wie viele Zimmer) stehen den gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern in wie vielen Einrichtungen aktuell zur Verfügung?

2. Wie entwickelte sich die Auslastung der Frauenhäuser in den vergangenen 3 Jahren? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Einrichtung.)

3. Wie viele Frauen (und Kinder) mussten in den vergangenen 3 Jahren abgewiesen werden? (Bitte jahresweise und nach Frauenhäusern aufschlüsseln.)

4. Was ist über die Gründe des Aufsuchens eines Frauenhauses bekannt?

5. Wie hoch war die durchschnittliche Verweildauer der Frauen in den vergangenen 3 Jahren? (Bitte jahresweise und nach Frauenhäusern angeben.)

6. Wie sind die jeweiligen Frauenhäuser derzeit finanziert und wie hoch sind die konkreten Kostenanteile? (Bitte nach Frauenhäusern einzeln aufschlüsseln.)

7. Mit welchen besonderen Hürden und Problemen hatten die Frauenschutzeinrichtungen während und aufgrund der Coronapandemie zu kämpfen und in wieweit wurden sie diesbezüglich zusätzlich unterstützt?

8. Welche Maßnahmen konnten bisher mit den Mitteln des Bundes-Investitionsprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ in Brandenburger Einrichtungen realisiert werden und welche befinden sich aktuell in Planung bzw. Vorbereitung? (Bitte nach Einrichtung aufschlüsseln.)

9. Wie viele Förderanträge zum Bundes-Investitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ wurden bisher gestellt, abgelehnt, befinden sich in Arbeit oder wurden teilweise oder in voller Höhe bewilligt? (Bitte nach Einrichtung und beantragter bzw. bewilligter Fördersumme angeben.)

10. Welche weiteren Vorhaben plant die Landesregierung, um die Situation der Frauenhäuser zu verbessern und mittelfristig die Vorgaben der Istanbul-Konvention zu erfül-len?

11. Wann ist mit einem Gesetz zu rechnen, dass die Finanzierung der Brandenburger Frauenhäuser klar regelt?

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