Herzlich Willkommen!
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
herzlich willkommen auf meiner Website! Hier erhalten Sie einen Einblick in die aktuellen Geschehnisse Brandenburgs, erfahren mehr über mich und meine Anliegen, können Kontakt zu mir herstellen und erhalten alle Infos rund um unsere Landtagsfraktion. Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Durchstöbern meiner Seite und freue mich sowohl über Anregungen, Fragen als auch über Kritik!
Marlen Block
Meine jüngste Anfrage zum Wahlkreis (PM)
Im Koalitionsvertrag des neuen Berliner Senats findet sich folgende Aussage: „Wir unterstützen im Einvernehmen mit dem Land Brandenburg den Bau eines weiteren ICE-Werks auf Stadtgüterflächen in Großbeeren“ (Koalitionsvertrag von CDU und SPD in Berlin für 2023-2026, S. 59). Gemeint ist ein Standort auf ehemaligen Rieselfeldern in der Gemeinde Stahnsdorf, Ortsteil Sputendorf. Diese Formulierung suggeriert, es gebe bereits eine mit dem Land Brandenburg abgestimmte Unterstützung für diesen Standort. In seiner Antwort auf meine Kleine Anfrage Nr. 2237 (Drucksache 7/6192 vom 05.09.2022) schrieb der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie hingegen von einer „Planungsidee der DB AG“, die sich noch in einem frühen Prüfstadium befinde. Der Minister für Infrastruktur und Landesplanung sprach in der Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur und Landesplanung am 08.09.2022 von einer „Sondierung“ zu mehreren möglichen Standorten. Er werde den Ausschuss informieren, sobald die Deutsche Bahn konkrete Planungen vorlege. Seitens der Gemeinsamen Landesplanung wurde ergänzt, dass zunächst ein Raumordnungsverfahren zur Prüfung der Raumverträglichkeit durchzuführen sei - „einschließlich ernsthaft in Betracht kommender Standortalternativen“ (vgl. P-AIL 7/29, S. 50 f.).
Ich frage die Landesregierung: Hat sie im Einvernehmen mit dem Berliner Senat eine (Vor-)Entscheidung getroffen, die Errichtung eines ICE-Instandhaltungswerks in Stahnsdorf/OT Sputendorf zu unterstützen?
Nachfrage zur Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 2016 „Häusliche Gewalt und Hilfe-systeme“, Drucksache 7/5641
Regelmäßig wird über die Anzahl an Gewaltdelikten im häuslichen Bereich berichtet. In der letzten Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 2016 „Häusliche Gewalt und Hilfesysteme“ (Drucksache 7/5641) ergab sich zwischen der angegebenen Gesamtanzahl und der Summe der monatlichen Angaben der Gewaltdelikte eine Differenz von 104 Fällen, was in der Endkonsequenz einen Anstieg der Gewaltdelikte bedeutet und keine Abnahme, wie angegeben.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie hat sich das Kriminalitätsgeschehen im Bereich häusliche Gewalt von November 2021 bis heute entwickelt?
2. Wie hat sich die Zahl der Anzeigen aufgrund von häuslicher Gewalt (inkl. Anzeigen nach dem Gewaltschutzgesetz) seit November 2021 entwickelt? Bitte für die Monate November 2021 bis einschließlich April 2022 gesondert angeben! Bitte geben Sie die entsprechenden Vergleichszahlen aus dem Vorjahr mit an.
3. Wie erklären sich die o.g. Differenzen, die sich verfälschend auf die Darstellung einer etwaigen Tendenz auswirken können und wie kann dies vermieden werden, um ein realistisches Bild zu erfassen bzw. darzustellen?
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