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Videovernehmungen müssen auch in Brandenburg Standard werden

Anlässlich der Berichterstattung in den Medien zu mangelhaftem Opferschutz bei der Spurensicherung und Zeugenbefragung eines minderjährigen Opfers nach einer Vergewaltigung erklärt die rechtspolitische Sprecherin, Marlen Block:

 

Die Linke unterstützt die die Forderung des Weißen Rings e.V. nach einer verbesserten und vertraulichen Spurensicherung für die Opfer sexualisierter Gewalt. Damit eine Retraumatisierung von Opfern sexualisierter Gewalt in den Ermittlungs- und Strafverfahren vermieden, zugleich aber Beweise umfänglich und verwertbar gesichert können, sollten Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte die in der Strafprozessordnung vorgesehenen Möglichkeiten des Opferschutzes bspw. durch eine separate Videovernehmung, wie in anderen Bundesländern regelmäßig anwenden.

 

Ein solches Vorgehen hätte den Vorteil, dass speziell geschulte Vernehmungsbeamtinnen unabhängig vom Dienstort die Vernehmungen vornehmen können. In Brandenburg gibt es gut ausgebildetes Personal, welches, aber nicht jederzeit und überall verfügbar ist. Es sollte deshalb ähnlich, wie etwa bei der Notfallseelsorge, jederzeit ein Team für eine online Videovernehmung zur Verfügung stehen. Besonders bei minderjährigen Opfern und Zeug:innen, braucht es ein besonderes Vertrauensverhältnis zur Befragungsperson, dass ggf. auch geschlechtsbezogen ist und besonders auf die Opfer eingehen kann.

 

Dazu fordern wir einen ehrenamtlichen Opferschutzbeauftragten für das Land Brandenburg, wie es ihn bereits in anderen Bundesländern gibt. Der sollte darauf drängen, dass die Möglichkeiten des Opferschutzes in Ermittlungs- und Gerichtsverfahren besser genutzt werden.

 

Auch im gerichtlichen Verfahren müssen solche Videovernehmungsmöglichkeiten und der Einsatz besonders geschulter Richter:innen und Staatsanwält:innen Standard sein. Ein Gerichtssaal mit Schöffen, Richtern und Staatsanwälten ist ohnehin für Opfer von Straftaten eine erneute hohe psychische Belastung. Hier wird auf die besonderen Bedürfnisse und Situation von Opferzeugen bisher noch viel zu selten Rücksicht genommen.