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Verweigerungshaltung der Justizministerin ist kein guter Umgang mit dem Parlament

Marlen Block

Mit Datum vom 20.04. hat die Brandenburger Justizministerin den Rechtsausschuss über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Arbeit der Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten unterrichtet. Dabei hat sie auf mehrere Erlasse verwiesen. Die Linksfraktion wollte diese Erlasse in Vorbereitung der heutigen Beratung im Rechtsausschuss haben. Das lehnte die Justizministerin ab. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin Marlen Block:

 

Diese Weigerung der Justizministerin reiht sich ein in den geringschätzigen Umgang der Landesregierung mit dem Parlament. Darauf weisen wir seit Wochen hin. Transparenz ist besonders in diesen Krisenzeiten elementar. Diese Erlasse sind durchaus von öffentlichem Interesse. Sie haben Auswirkungen auf die Justiz, auf die Arbeit der Gerichte und die Justizvollzugsanstalten. So können sie zum Beispiel Einschränkungen der Besuchszeiten in Justizvollzugsanstalten vorsehen oder in die Arbeit der Gerichte eingreifen, was den Publikumsverkehr betrifft.

 

Die Linksfraktion wird deshalb an ihrer Forderung nach Herausgabe der Erlasse festhalten. Denn es gehört zu den Aufgaben der gewählten Abgeordneten, des Parlaments und seiner Ausschüsse die Arbeit der Landesregierung zu kontrollieren. Dass dies keineswegs ein Sonderwunsch der Brandenburger Linksopposition ist, zeigt eine Gerichtsentscheidung in Niedersachen. Danach sind solche Erlasse herauszugeben.

Mit Datum vom 20.04. hat die Brandenburger Justizministerin den Rechtsausschuss über die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Arbeit der Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten unterrichtet. Dabei hat sie auf mehrere Erlasse verwiesen. Die Linksfraktion wollte diese Erlasse in Vorbereitung der heutigen Beratung im Rechtsausschuss haben. Das lehnte die Justizministerin ab. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin Marlen Block:

Diese Weigerung der Justizministerin reiht sich ein in den geringschätzigen Umgang der Landesregierung mit dem Parlament. Darauf weisen wir seit Wochen hin. Transparenz ist besonders in diesen Krisenzeiten elementar. Diese Erlasse sind durchaus von öffentlichem Interesse. Sie haben Auswirkungen auf die Justiz, auf die Arbeit der Gerichte und die Justizvollzugsanstalten. So können sie zum Beispiel Einschränkungen der Besuchszeiten in Justizvollzugsanstalten vorsehen oder in die Arbeit der Gerichte eingreifen, was den Publikumsverkehr betrifft.

Die Linksfraktion wird deshalb an ihrer Forderung nach  Herausgabe der Erlasse festhalten. Denn es gehört zu den Aufgaben der gewählten Abgeordneten, des Parlaments und seiner Ausschüsse die Arbeit der Landesregierung zu kontrollieren. Dass dies keineswegs ein Sonderwunsch der Brandenburger Linksopposition ist, zeigt eine Gerichtsentscheidung in Niedersachen. Danach sind solche Erlasse herauszugeben.