Aktuelle Pressemeldungen

Rangsdorf: Brandenburg muss betroffener Familie helfen und sie unbürokratisch entschädigen

Zu der Entscheidung des OLG Brandenburg, dass eine Familie aus Rangsdorf wegen einer fehlerhaften Zwangsversteigerung ihr selbst errichtetes Eigenheim innerhalb eines Jahres abreißen und das Grundstück an den Kläger übergeben muss, erklärt die rechtspolitische Sprecherin Marlen Block:

 

Eine solche Situation kann man sich kaum vorstellen, und ist mit dem allgemeinen Gerechtigkeitsverständnis auch nicht in Einklang zu bringen. Die Brandenburger Justiz hat einen Fehler begangen, den nun die Familie zu ertragen hat.

 

Es ist gut, dass Justizministerin Hoffmann im Rechtsausschuss des Landtags zugesichert hat, dass die Familie durch das Land wegen des Fehlers des Amtsgerichts entschädigt wird.

 

Aber das wird nicht ausreichen. Justizministerium und das OLG Brandenburg müssen jetzt schnell und unbürokratisch die entsprechenden Gelder freigeben, da die Familie nur ein Jahr Zeit hat, um das selbstgeplante und selbst errichtete Haus zu verlassen und auch noch abzureißen.

 

Da derzeit nicht klar ist, wo die Familie wohnen soll, wäre es gut, wenn Bemühungen der Gemeinde Rangsdorf für die Familie erfolgreich sein könnten. Der Fall muss auch deshalb zur Chefsache von Ministerpräsident Woidke werden, damit es nicht zu einem Spießrutenlauf der betroffenen Familie kommen muss, weil es an irgendeiner rechtlichen Regelung oder Vorschrift fehlt.

 

Dieser Fall zeigt, wie unbarmherzig mache Leute in diesem kapitalistischen Wirtschaftssystem agieren. Ohne tatsächliche Not diese Entscheidung herbeizuführen, mit all Ihren katastrophalen Konsequenzen für die betroffene Familie. Deshalb sollte das Land noch einmal den Versuch unternehmen, mit dem Kläger eine Lösung zu erreichen.