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Nur ein kleiner Schritt in Richtung Legalisierung, Unsicherheiten bleiben, Entkriminalisierung muss schneller kommen!

Zu den heute vorgestellten Plänen der Bundesregierung zur Cannabis-Legalisierung erklären die justizpolitische Sprecherin Marlen Block und der agrarpolitische Sprecher Thomas Domres:

 

Endlich liegen die Pläne der Koalition auf Bundesebene für die Legalisierung von Cannabis vor. Und leider sind aus den großen Ankündigungen nur kleine Schritte geworden, die aber in die richtige Richtung weisen. Cannabiskonsum wird so nicht aus der Negativdiskussion herausgeholt werden. Deshalb müssen weitere Schritte folgen.

 

Die Linke fordert die Landesregierung auf, von einer weiteren Kriminalisierung von Cannabiskonsumierenden abzusehen und die entsprechende Richtlinie umgehend an die Grenzwerte des Gesetzentwurfes der Bundesregierung (25 Gramm) anzupassen.

 

Marlen Block: „So könnten viele Strafverfahren wegen des Besitzes von Kleinstmengen eingestellt und Gerichte, Staatsanwaltschaften und Polizei von tausenden Verfahren entlastet werden. Zudem ist doch niemandem zu vermitteln, dass die Legalisierung kommt, aber Konsument*innen und nur um die sollte es gehen, noch weiter kriminalisiert werden.

 

Die bisherige Kriminalisierungspolitik gegen Cannabiskonsumierende muss beendet werden. 2022 gab es nach Angaben des Deutschen Hanfverbandes mehr als 174.000 konsumnahe Cannabisdelikte, die nichts mit Handel, Schmuggel, Anbau in großen Mengen etc. zu tun haben. Diese Verfahren gegen einfache Konsumenten machten erneut über 80 Prozent aller Strafverfahren wegen Cannabis aus. Das heißt alle drei Minuten wurde ein Strafverfahren gegen Cannabiskonsumierende eingeleitet. Diese Kriminalisierung der Konsumierenden ist umgehend zu beenden. Mit Interesse erwarten wir vom Bundesverfassungsgericht klare Aussagen bei den unmittelbar bevorstehenden Entscheidungen zu den mittlerweile zahlreichen Richtervorlagen, auch zum Umgang mit CBD-Produkten.

 

Richtig ist es Räume für eine kontrollierte, qualitätsgesicherte und reglementierte Abgabe von Cannabis zu schaffen. Die bisher vorgesehenen Wege über nicht-gewinnorientierte Vereinigungen (Cannabis–Social-Clubs) sind nicht ausreichend, um einen breiten Konsum straffrei zu ermöglichen und den Schwarzmarkt zurückzudrängen“, so Marlen Block weiter.

 

Thomas Domres: „Der Gesetzentwurf berücksichtigt in keiner Weise die Interessen von Nutzhanfproduzierenden, hier ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung völlig unzureichend und enttäuschend. Die vorgesehene Grenzwerterhöhung auf 0,3 % reicht nicht aus, und Nutzhanf darf überhaupt nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. So stehen Nutzhanfproduzierende bei Anbau und Verarbeitung weiterhin mit einem Bein im Gefängnis. Und das, obwohl Nutzhanf als regionales Produkt und für den Klimaschutz eine große Rolle spielen kann. “