Aktuelle Pressemeldungen

Nicht mit fremden Federn schmücken

Marlen Block

Zur heutigen Pressemitteilung der Justizministerin „Die Digitalisierung der Justiz ist für mich eine Schwerpunktaufgabe, die mit hoher Priorität verfolgt wird,“ stellt die rechts- und justizpolitische Sprecherin der Linksfraktion in Landtag Brandenburg Marlen Block fest:

 

Ich freue mich, dass das Brandenburger Jusitizministerium auch weiterhin an der von Ihren Vorgängern getroffenen Schwerpunktsetzung der Digitalisierung der Justiz festhält.

Die Ministerin irrt indes in der Zuweisung der Verantwortung, wenn sie auf eine vermeintlich prekäre Ausstattung der ZenIT (Zentraler IT- Dienstleister der Justiz) verweist. Rot-Rot hat mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 insgesamt 47 Stellen zusätzlich für den ZenIT beschlossen. 34 Stellen für Beamte und 13 Stellen für Arbeitnehmer. Diesen Doppelhaushalt hat die CDU vor dem Landesverfassungsgericht beklagt.

 

Es war also die Vorgängerregierung bzw. die Koalition die eine verantwortungsvolle Ausstattung des ZenIT beschlossen hat. Von einer prekären Ausstattung der Justiz kann beim IT-Dienstleister der Justiz nicht die Rede sein. Richtig ist, dass mit dem Nachtragshaushalt 2020 10 weitere Stellen beim Zenit vorgesehen waren. Das sollte Frau Ministerin bedenken, wenn sie pauschal von einer angeblich prekären personellen Ausstattung der Justiz spricht.

Zur heutigen Pressemitteilung der Justizministerin „Die Digitalisierung der Justiz ist für mich eine Schwerpunktaufgabe, die mit hoher Priorität verfolgt wird,“ stellt die rechts- und justizpolitische Sprecherin der Linksfraktion in Landtag Brandenburg Marlen Block fest:

Ich freue mich, dass das Brandenburger Jusitizministerium auch weiterhin an der von Ihren Vorgängern getroffenen Schwerpunktsetzung der Digitalisierung der Justiz festhält.
Die Ministerin irrt indes in der Zuweisung der Verantwortung, wenn sie auf eine vermeintlich prekäre Ausstattung der ZenIT (Zentraler IT- Dienstleister der Justiz) verweist. Rot-Rot hat mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 insgesamt 47 Stellen zusätzlich für den ZenIT beschlossen. 34 Stellen für Beamte und 13 Stellen für Arbeitnehmer. Diesen Doppelhaushalt hat die CDU vor dem Landesverfassungsgericht beklagt.

Es war also die Vorgängerregierung bzw. die Koalition die eine verantwortungsvolle Ausstattung des ZenIT beschlossen hat. Von einer prekären Ausstattung der Justiz kann beim IT-Dienstleister der Justiz nicht die Rede sein. Richtig ist, dass mit dem Nachtragshaushalt 2020 10 weitere Stellen beim Zenit vorgesehen waren. Das sollte Frau Ministerin bedenken, wenn sie pauschal von einer angeblich prekären personellen Ausstattung der Justiz spricht.