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Justizministerium muss Anzuhörenden ausreichend Zeit einräumen!

Marlen Block

Der Deutsche Beamtenbund im Land Brandenburg hat beschlossen, gegen das Justizministerium Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam zu erheben. Als Begründung wird die Verletzung von Rechten im Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf zur Neustrukturierung der Arbeitsgerichtsbezirke angeführt. Dazu erklärt die justizpolitische Sprecherin Marlen Block:

 

Die Fraktion DIE LINKE fordert die Justizministerin auf, allen Anzuhörenden im Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf zur Neustrukturierung der Arbeitsgerichtsbezirke die erforderliche Zeit für eine Stellungnahme zu gewähren und so die notwendige demokratische Beteiligung zu gewährleisten. Wir haben deshalb das Anhörungsverfahren der Landesregierung auf die Tagesordnung des nächsten Rechtsausschusses gesetzt.

 

Die Frist zur Stellungnahme soll nach einer Richtlinie der Landesregierung einen Monat nicht unterschreiten. Die Verkürzung der Anhörungsfrist auf drei Wochen, ohne erkennbaren Grund und ohne Begründung, ist nicht nur schlechter Stil. Das Nichtgewähren von zustehenden Anhörungsfristen ist ein schwerer Fehler von Justizministerin Hoffman. Es verletzt die Anzuhörenden in ihren Rechten. Mehr noch, denn die Anhörung von gesellschaftlich bedeutenden Akteuren, wie Gewerkschaften oder Spitzenverbänden,ist ein wichtiges demokratisches Beteiligungsinstrument.

 

Dieses zu schwächen, indem die Einlassungsfrist ohne erkennbare zeitliche Not verkürzt wird, gefährdet den wichtigen Austausch mit diesen Gruppierungen - erst recht bei einem so umstrittenen Vorhaben wie der Schließung von Gerichtsstandorten. Wir fordern deshalb Justizministerin Hoffmann auf, sich wieder auf den korrekten Weg zu begeben.

Der Deutsche Beamtenbund im Land Brandenburg hat beschlossen, gegen das Justizministerium Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam zu erheben. Als Begründung wird die Verletzung von Rechten im Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf zur Neustrukturierung der Arbeitsgerichtsbezirke angeführt. Dazu erklärt die justizpolitische Sprecherin Marlen Block:

Die Fraktion DIE LINKE fordert die Justizministerin auf, allen Anzuhörenden im Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf zur Neustrukturierung der Arbeitsgerichtsbezirke die erforderliche Zeit für eine Stellungnahme zu gewähren und so die notwendige demokratische Beteiligung zu gewährleisten. Wir haben deshalb das Anhörungsverfahren der Landesregierung auf die Tagesordnung des nächsten Rechtsausschusses gesetzt.

Die Frist zur Stellungnahme soll nach einer Richtlinie der Landesregierung einen Monat nicht unterschreiten. Die Verkürzung der Anhörungsfrist auf drei Wochen, ohne erkennbaren Grund und ohne Begründung, ist nicht nur schlechter Stil. Das Nichtgewähren von zustehenden Anhörungsfristen ist ein schwerer Fehler von Justizministerin Hoffman. Es verletzt die Anzuhörenden in ihren Rechten. Mehr noch, denn die Anhörung von gesellschaftlich bedeutenden Akteuren, wie Gewerkschaften oder Spitzenverbänden,ist ein wichtiges demokratisches Beteiligungsinstrument.

Dieses zu schwächen, indem die Einlassungsfrist ohne erkennbare zeitliche Not verkürzt wird, gefährdet den wichtigen Austausch mit diesen Gruppierungen - erst recht bei einem so umstrittenen Vorhaben wie der Schließung von Gerichtsstandorten. Wir fordern deshalb Justizministerin Hoffmann auf, sich wieder auf den korrekten Weg zu begeben.