Aktuelle Pressemeldungen

Brandenburgs Justizministerin muss Berliner Beispiel folgen: Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen aussetzen

In Berlin werden seit vergangenem Sonntag wegen der Corona-Pandemie Ersatzfreiheitsstrafen bis zum 31. März 2022 nicht vollstreckt. Dazu erklärt die justizpolitische Sprecherin, Marlen Block:

Die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen ist ein soziales Problem. Wer es sich leisten kann, bezahlt die Strafe. Obdachlose, Suchtkranke oder von Armut betroffene Menschen müssen ins Gefängnis. Gerade deshalb setzen sich auch Initiativen wie freiheitsfonds.de für eine Entlassung solcher Inhaftierter und eine Entkriminalisierung leichter Delikte, wie das sog. Schwarzfahren, ein. In der Coronapandemie fehlen zudem Möglichkeiten in den „Arbeit statt Strafe“- Projekten und auch die finanziellen Möglichkeiten vieler sind z.B. durch Kurzarbeit eingeschränkt. Diese Menschen nun dennoch zum Strafantritt zu laden, sie damit einem erhöhten Infektionsrisiko auszusetzen und vermeidbare Haftkosten für den Staatshaushalt zu verursachen, ist unverantwortlich - gerade angesichts der anhaltenden Folgen der Coronapandemie. Andere Bundesländer haben das Problem erkannt, Brandenburg muss jetzt reagieren.