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Angriff auf die richterliche Unabhängigkeit beenden!

Marlen Block

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) strebt an, einen Richter am Amtsgericht Bernau wegen seines Engagements für die Entkriminalisierung von Cannabis für befangen erklären zu lassen. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin, der LINKEN im Landtag, Marlen Block:

 

Der Versuch, den Bernauer Richter Andreas Müller in Cannabisverfahren für befangen erklären zu lassen, ist bundesweit einmalig und ein fatales Signal! Das Land muss dem Eindruck entgegentreten, dass in Brandenburg versucht wird, Einfluss auf die Zuständigkeit von Richter­*innen für bestimmte Verfahren zu nehmen. Ich erwarte eine eindeutige Erklärung von Ministerin Hoffmann für eine unabhängige Justiz und gegen ein weiteres Vorgehen der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) in diesem Fall.

 

Andreas Müller setzt sich seit Jahren für eine Entkriminalisierung von Cannabisdelikten ein. Medienberichten war zu entnehmen, dass wegen dieses Engagements ein Befangenheitsantrag seitens der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) gestellt wurde. Dies allein ist ungewöhnlich – bundesweit ein Novum ist es, dass die Staatsanwaltschaft die Zurückweisung des Antrags durch das Amtsgericht Bernau nicht akzeptiert und sogar noch das Beschwerdeverfahren betreibt.

 

Besonders auffällig ist die zeitliche und inhaltliche Nähe zu der Vorlage von Richter Müller nach Artikel 100 Grundgesetz an das Bundesverfassungsgericht, um die Verfassungsgemäßheit der Normen des Betäubungsmittelrechts, Cannabis betreffend, prüfen zu lassen. Ehrenamtliches Engagement von Richter*innen, demokratische rechtspolitische Ansichten oder eine Vorlage nach Art. 100 GG beim Bundesverfassungsgericht dürfen nicht zu Bestrebungen führen, Richter*innen von bestimmten Fällen zu entbinden. Mit einem solchen Verfahren öffnet man die Büchse der Pandora und gefährdet den Rechtsstaat.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) strebt an, einen Richter am Amtsgericht Bernau wegen seines Engagements für die Entkriminalisierung von Cannabis für befangen erklären zu lassen. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin, der LINKEN im Landtag, Marlen Block:

Der Versuch, den Bernauer Richter Andreas Müller in Cannabisverfahren für befangen erklären zu lassen, ist bundesweit einmalig und ein fatales Signal! Das Land muss dem Eindruck entgegentreten, dass in Brandenburg versucht wird, Einfluss auf die Zuständigkeit von Richter­*innen für bestimmte Verfahren zu nehmen. Ich erwarte eine eindeutige Erklärung von Ministerin Hoffmann für eine unabhängige Justiz und gegen ein weiteres Vorgehen der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) in diesem Fall.

Andreas Müller setzt sich seit Jahren für eine Entkriminalisierung von Cannabisdelikten ein. Medienberichten war zu entnehmen, dass wegen dieses Engagements ein Befangenheitsantrag seitens der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) gestellt wurde. Dies allein ist ungewöhnlich – bundesweit ein Novum ist es, dass die Staatsanwaltschaft die Zurückweisung des Antrags durch das Amtsgericht Bernau nicht akzeptiert und sogar noch das Beschwerdeverfahren betreibt.

Besonders auffällig ist die zeitliche und inhaltliche Nähe zu der Vorlage von Richter Müller nach Artikel 100 Grundgesetz an das Bundesverfassungsgericht, um die Verfassungsgemäßheit der Normen des Betäubungsmittelrechts, Cannabis betreffend, prüfen zu lassen. Ehrenamtliches Engagement von Richter*innen, demokratische rechtspolitische Ansichten oder eine Vorlage nach Art. 100 GG beim Bundesverfassungsgericht dürfen nicht zu Bestrebungen führen, Richter*innen von bestimmten Fällen zu entbinden. Mit einem solchen Verfahren öffnet man die Büchse der Pandora und gefährdet den Rechtsstaat.