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Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans 3.0 im Land Brandenburg

Das letzte Förderprogramm zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans ist am 31.12.2020 ausgelaufen. Im April 2021 hat die Bundesregierung den Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) 3.0 verabschiedet. In dessen Rahmen wird das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bis 2023 finanzielle Mittel in Höhe von rund 1,46 Mrd. Euro für eine bessere und sichere Radinfrastruktur zur Verfügung stellen. Der NRVP beinhaltet konkrete Vorschläge, Handlungsempfehlungen und konkrete Ziele für ein „Fahrradland 2030“. Zur Erreichung dieser Ziele müssen die Bundesländer einen Beitrag leisten.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie funktioniert die Antragsstellung im Rahmen des Förderprogramms NRVP 3.0? Welche Fristen sind zu beachten?

2. Wie fortgeschritten müssen Projekte sein, damit eine Förderung möglich ist? Genügen Projektideen oder ist eine konkrete Planung erforderlich?

3. Muss das Land eine Kofinanzierung von Projekten, die im Rahmen des NRVP 3.0 gefördert werden, sicherstellen? Wenn ja, in welcher Höhe? Werden dafür 2022 Landesmittel bereitgestellt?

4. Welche Förderanträge wird das Land Brandenburg für Radverkehrsprojekte in seinem eigenen Verantwortungsbereich (z.B. für Radwege an Landesstraßen) stellen? Bitte nach Förderlinie auflisten, Fördersumme und Bewilligungsstatus angeben.

5. Welche Förderanträge aus den Brandenburger Kommunen liegen bereits vor?

6. Wo sind derzeit Radschnellwege und Verbindungen zwischen ihnen geplant? Wann ist die Fertigstellung geplant?

7. Für welche Projekte wurden bisher Mittel aus dem Sonderprogramm "Stadt und Land" beantragt?

8. Wie wirkt die Landesregierung darauf hin, dass sichere Fahrradabstellmöglichkeiten für Lastenräder geschaffen werden?

9. Wie beabsichtigt das Land, die konkreten Zielvorgaben des NRVP zu überwachen und abschließend überprüfen zu lassen?

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