Meine Anfragen

Umgang mit Corona Fällen in den Justizvollzugsanstalten des Landes

Die Pandemie SARS-CoV-2, bzw. das Corona Virus hat das Land Brandenburg seit etwa 14 Tagen fest im Griff. Die Auswirkungen auf das gesamte öffentliche Leben sind weitreichend. Bei Einrichtungen des Justizvollzugs handelt es sich, ähnlich wie bei Maßregelvollzügen, Alten-und Pflegeheimen, aber auch Unterkünften für Geflüchtete, um Orte an denen viele Menschen auf engem Raum zusammenleben. Um die Inhaftierten, aber auch die Bediensteten vor einer Infektion zu schützen, gleichzeitig aber dem Resozialisierungsanspruch und dem Angleichungsgrundsatz Rechnung zu tragen, müssen auch im Strafvollzug besondere Maßnahmen ergriffen werden. Ich frage die Landesregierung:

 

1. Wie viele Personen sind bisher in den Justizvollzugsanstalten auf eine Corona-Infektion getestet worden? Bitte nach den einzelnen JVA getrennt aufführen nach a) Gefangenen, b) Bediensteten.

 

2. Wie viele festgestellte Infektionen mit dem Corona-Virus hat es bisher in den Justizvollzugsanstalten des Landes Brandenburg bei den a) Gefangenen, b) Bediensteten gegeben? Bitte nach den einzelnen JVA jeweils getrennt aufführen.

 

3. Wie viele Erkrankungen infolge einer Infektion mit dem Corona-Virus hat es bisher in den Justizvollzugsanstalten des Landes Brandenburg bei den a) Gefangenen, b) Bediensteten gegeben? Bitte nach den einzelnen JVA jeweils getrennt aufführen.

 

4. Welche Regelungen für den Umgang mit Gefangenen gibt es in den JVA im Land Brandenburg im Zusammenhang mit dem Corona Virus?

 

5. Wie ist die medizinische und ärztliche Versorgung in den Justizvollzugsanstalten aktuell sichergestellt?

 

6. Andere Bundesländer wie Hamburg und Nordrhein-Westfalen planen eine Haftunterbrechung für Freiheitsstrafen deren Dauer 18 Monate nicht übersteigt. In Thüringen werden u.a. Gefangene, die über entsprechende Lockerungen (z.B. selbständige Ausgänge, Freigang) verfügen, jedenfalls bis zum 20.04.2020 in den Langzeitausgang „entlassen“, um die Vollzugseinrichtungen zu entlasten. a) Welche Überlegungen gibt es seitens des MdJ hinsichtlich möglicher Strafrestaussetzungen, der Gewährung von erweitertem Hafturlaub oder weitreichende Haftunterbrechungen aufgrund der Corona Pandemie? b) Wie steht die Landesregierung zum Gebrauch der in §46 BbgJvollzG vorgesehenen Möglichkeit des Hafturlaubes. Wie viele Inhaftierte haben derzeit in Brandenburg die Eignung für diese Lockerung? Wie viele dieser Personen befinden sich tatsächlich derzeit im Hafturlaub? c) Wie steht die Landesregierung zur Möglichkeit eines gnadenweisen Erlasses der Verbüßung von Restfreiheitsstrafen unter 3 Monaten, so wie es im Rahmen der sog. Weihnachtsamnestie, regelmäßig durchgeführt wird?

 

7. Ist geplant, den Wohngruppenvollzug auszuweiten, diesen wie einen „gemeinsamen Haushalt“ zu behandeln und dort auch gemeinsame Veranstaltungen wie Sport, Freizeit und Arbeit weiterhin anzubieten?

 

8. Wie werden die für eine erfolgreiche Resozialisierung unabdingbaren Sozialkontakte für die Gefangenen gewährleistet? Können weiterhin Besuche empfangen werden? Gibt es die Möglichkeit Videotelefonate zu führen? Wenn ja in welchem Umfang?

 

9. Wie wird die Aufrechterhaltung der a) Arbeits- und Bildungsangebote, der b) therapeutischen Maßnahmen, der c) Freizeitgestaltung jeweils in den Justizvollzugsanstalten gewährleistet?

 

10. Wird den Gefangenen für den Fall des Ausfalls der Arbeitsmöglichkeit ein finanzieller Ausgleich gewährt, damit diese auch weiterhin Einkäufe von ihrem Arbeitslohn bestreiten können

 

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