Meine Anfragen
Planungsstand für ein neues ICE-Instandhaltungswerk in Stahnsdorf/OT Sputendorf
In ihrer Antwort auf die Mündliche Anfrage 1607 im Rahmen der 85. Landtagssitzung am 10.05.2023 bestätigte die Landesregierung noch einmal, dass für den Bau eines ICE-Instandhaltungswerks in der Gemeinde Stahnsdorf, Ortsteil Sputendorf zwingend ein formales Raumordnungsverfahren erforderlich sei. Seinerzeit war von der Deutschen Bahn (DB) allerdings noch kein entsprechender Antrag bei der Gemeinsamen Landesplanung (GL) Berlin-Brandenburg eingegangen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Ist der Landesregierung bekannt, ob die DB mittlerweile eine Standortentscheidung für die Errichtung eines ICE-Instandhaltungswerks in der Hauptstadtregion getroffen hat und ob die Planungen am Standort Stahnsdorf/OT Sputendorf fortgeführt werden?
2. Aus welchen Gründen hat sich die DB ggf. für diesen und gegen alternative Standorte entschieden?
3. Hat die DB mittlerweile bei der GL die Einleitung eines Raumordnungsverfahrens beantragt?
4. Wann und unter welchen Voraussetzungen wird das Raumordnungsverfahren ggf. eröffnet?
5. Wie läuft ein solches Raumordnungsverfahren ab? Bitte die einzelnen Verfahrensschritte und einen ungefähren zeitlichen Rahmen angeben.
6. In welchen Verfahrensschritten und unter welchen Voraussetzungen können Bürgerinnen und Bürger, Gemeinden und (Umwelt-) verbände ihre Einwendungen im Raumordnungsverfahren vortragen?
7. Verfolgt die DB hierbei weiterhin eine Planung im Umfang von ca. 50 Hektar oder soll eine größere/kleinere Fläche in Anspruch genommen werden?
8. Wie erklärt sich die Landesregierung, dass im Gegensatz zu diesem Flächenbedarf ein vergleichbares ICE-Instandhaltungswerk am Standort Dortmund auf lediglich 28 Hektar gebaut werden kann?
9. Haben die Zubringerstrecken vom Berliner Hauptbahnhof zu dem angedachten Werksstandort in Stahnsdorf/OT Sputendorf eine ausreichende Kapazität, um zusätzliche Zugverkehre in dem geplanten Umfang aufzunehmen oder sind in diesem Zusammenhang Kapazitätserweiterungen des regionalen Eisenbahnnetzes erforderlich?
10. Mit welchem Wasserverbrauch ist für den Betrieb des ICE-Instandhaltungswerks zu rechnen und kann dieser langfristig abgesichert werden, ohne die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung zu beeinträchtigen?
11. Mit wie vielen Beschäftigten ist in dem neuen ICE-Instandhaltungswerk zu rechnen?
12. Auf welchem Wege sollen die Beschäftigten ihren Arbeitsplatz erreichen und welche Beeinträchtigungen ergeben sich daraus für den Verkehr im Umfeld des Werksstandortes?
13. Mit welchen Beeinträchtigungen durch Lärm-, Licht- und Luftverschmutzung ist im Umfeld des Werksstandortes zu rechnen und wie wird die ansässige Bevölkerung davor geschützt (insbesondere in der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen)?