Meine Anfragen

Maßnahmen der Gesundheitsförderung für Beschäftigte oberster Landesbehörden

Auch über die bewährten Instrumente des Arbeitsschutzes hinaus ist die Förderung der Ge-sundheit von Beschäftigten von elementarer Bedeutung und liegt sowohl im Interesse der Beschäftigten selbst als auch ihrer Arbeitgeber bzw. Dienstherren. Um den obersten Lan-desbehörden zu ermöglichen, sich auch hier als moderner Arbeitgeber zu positionieren, be-darf es eines zeitgemäßen, umfassenden konzeptionellen Ansatzes und einer Analyse der Wirksamkeit solcher Maßnahmen. Die obersten Landesbehörden unternehmen verschiedenste Anstrengungen zur Förderung der Gesundheit ihrer Beschäftigten. Darunter fallen etwa Angebote, die die Bewegung im Berufsalltag fördern (bspw. durch Anreize zur verstärkten Nutzung von Fahrrädern), aber auch die Förderung von Bewegung oder gesunder Ernährung oder ausreichender Flüssigkeitsaufnahme.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen haben die einzelnen obersten Landesbehörden in den Jahren 2019, 2020, 2021 und im aktuellen Jahr ihren Beschäftigten im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung angeboten? (Bitte nach obersten Landesbehörden, Jahren und Einzelmaßnahmen getrennt auflisten.)

2. Welche rechtlichen Regelungen (einschl. [landesbezirklicher] tarifvertraglicher Regelungen, Vereinbarungen mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Berufsverbände der Beamtinnen und Beamten oder Dienstvereinbarungen) gelten für Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung/des Gesundheitsmanagements in den obersten Landesbehörden? Falls dazu auch (landesbezirkliche) tarifvertragliche Regelungen oder Vereinbarungen mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und der Berufsverbände der Beamtinnen und Beamten gehören: Wie ist der Wortlaut der betreffenden Regelungen und welchen Anwendungsbereich hat das betreffende Regelwerk? Welche Rundschreiben zur Auslegung und Anwendung der genannten Rechtsgrundlagen hat das für Dienst- und öffentliches Tarifrecht zuständige Ministerium erlassen?

3. In welchen obersten Landesbehörden sind die Entscheidungen zur Durchführung der in Antwort zu Frage 1 aufgelisteten einzelnen Maßnahmen auf Grundlage von im Rahmen des Arbeitsschutzes oder des übrigen betrieblichen Gesundheitsmanagements erstellten umfassenden schriftlichen Analysen oder Konzepten getroffen worden?

4. Inwiefern stuft die Landesregierung die in Antwort zu Frage 1 aufgelisteten einzelnen Maßnahmen als verhaltenspräventiv und/oder verhältnispräventiv ein? (Bitte Einschätzung nach obersten Landesbehörden, Jahren und Einzelmaßnahmen getrennt auflisten.)

5. Mit welchen Methoden ist die Wirksamkeit der in Antwort zu Frage 1 aufgelisteten einzelnen Maßnahmen jeweils evaluiert worden? (Bitte nach obersten Landesbehörden, Jahren und Einzelmaßnahmen getrennt auflisten.)

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