Meine Anfragen

Gerichtstage in der Arbeitsgerichtsbarkeit

Der Landtag hat mit dem Gesetz zur Strukturreform der Arbeitsgerichte, das am 01.01.2023 in Kraft getreten ist, die Arbeitsgerichte Eberswalde und Potsdam sowie die Außenkammern Senftenberg des Arbeitsgerichtes Cottbus aufgehoben. Die Gerichtsbezirke wurden neu zugeschnitten und Gerichtstage eingeführt. Darüber hinaus hat die Landesregierung weitere Gerichtstage für die Arbeitsgerichte Brandenburg a. d. Havel und Neuruppin verordnet. Die E-Akte ist, obwohl sie gerade für Gerichtstage geeignet wäre, in der Arbeitsgerichtsbarkeit bisher nicht eingeführt. Deshalb werden Schriftsätze von Anwälten und Behörden per beA bei dem Stammgericht eingereicht. Nachdem nun nahezu ein Jahr Erfahrungen mit den Gerichtstagen vorliegen und die Landesregierung zuletzt bei der Zukunftskonferenz Justiz erklärte, dass Gerichtstage auch für andere Gerichtsbarkeiten ein Modell für das Flächenland Brandenburg sein können, frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele Gerichtstage haben seit dem 01.01.2023 im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit an welchen Orten stattgefunden?

2. Wie viele Verhandlungen haben dabei an den Gerichtstagen jeweils stattgefunden? Bitte aufschlüsseln nach Gerichtstag und Terminsart (Güte- und Kammerverhandlung bzw. Anhörungstermin).

3. Wie ist die Öffentlichkeit bei den Gerichtstagen gesichert? Wie viele Sitzplätze stehen jeweils in den Verhandlungsräumen für die Öffentlichkeit zur Verfügung?

4. Wie groß ist die Entfernung zwischen den Stammgerichten und den Gerichtstagen der Arbeitsgerichte? Bitte angeben in km und Fahrtdauer für die schnellste Verbindung mit PKW und die Fahrtzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln?

5. Wer ist für den Transport der Akten vom Stammgericht zu dem Gerichtstag verantwortlich?

6. Wird den Richterinnen und Richtern ein Abschlag im Pensum für die notwendigen Fahrzeiten zu den Gerichtstagen gewährt?

7. Stehen den hauptamtlichen und ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern an den Gerichtstagen ausreichend Parkplätze zur Verfügung? Gibt es Parkmöglichkeiten für die Parteien? Bitte nach Gerichtstag aufschlüsseln.

8. Gibt es Gerichte an denen mehr Verhandlungen an Gerichtstagen bzw. Außenkammern stattgefunden haben als an dem Stammgericht? Wenn ja wo und aus welchem Grund?

9. Wie ist sichergestellt, dass den Gerichten an jedem Gerichtstag eine ausreichende Anzahl von Verhandlungssälen mit unmittelbar angeschlossenem Beratungszimmer zur Verfügung stehen? Hat es dabei Probleme gegeben?

10. Welche Kosten entstehen an den Gerichtstagen für das Bereithalten von weiterem Personal, wie Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister oder Sachmittel?

11. Wie ist sichergestellt, dass die Richterinnen und Richter am Verhandlungstag auf den aktuellen Akteninhalt zugreifen können?

12. Was geschieht mit zum Termin oder unmittelbar am Vortag ein- oder überreichten Schriftsätzen? Wie können diese berücksichtigt werden?

13. Wie hat sich die Zahl der Verlegungsanträge an den Gerichtstagen entwickelt, sind es mehr als bei den Stammgerichten?

14. Wie wird mit dabei entstehenden Pausen umgegangen, wie können diese durch die Richterinnen und Richter genutzt werden?

15. Wenn Nein, wie werden solche „unproduktiven Pausen“ bei der Pensenberechnung einbezogen?

16. Wie hat sich die Verfahrensdauer 2023 an den Arbeitsgerichten gegenüber der Ver-fahrensdauer in den Jahren 2022 und 2021 geändert?

17. Sind von den Arbeitsgerichten überlange Verfahrensdauern oder nicht rechtzeitig ab-gesetzte Urteile gemeldet worden? Wenn ja, wie viele? Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Gericht.

18. Hat es im Laufe des Jahres 2023 Änderungen im Zuschnitt der Gerichtstage gegeben? Wenn ja warum?

19. Soll es zum 01.01.2024 Änderungen im Zuschnitt der Gerichtstage geben? Wenn ja warum?

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