Meine Anfragen

Geld-, Haft- und Ersatzfreiheitsstrafen wegen „Beförderungserschleichung“ (Fahren ohne gültigen Fahrschein) in Brandenburg

Wer innerhalb des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) ohne gültigen Fahrschein fährt und kontrolliert wird, muss laut Beförderungsbedingungen des VBB innerhalb von 14 Tagen das erhöhte Beförderungsentgelt (EBE) von mindestens 60 Euro zahlen. Sollte das EBE nicht gezahlt werden (können), kann das Beförderungsunternehmen einen

Strafantrag stellen. Wer den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ohne gültigen Fahrschein benutzt, macht sich nach § 265a StGB der „Erschleichung von Leistungen“ strafbar. Ist die Geldstrafe uneinbringlich, so müssen Verurteilte nach § 43 StGB eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Dabei gilt der Umrechnungsmaßstab: Ein Tag Haft für einen Tagessatz.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Fahrgäste wurden in den Jahren 2019 bis zum 30.06.2022 bei Kontrollen im ÖPNV (einschließlich SPNV) in Brandenburg ohne gültigen Fahrschein angetroffen? Bitte jährlich und differenziert nach Verkehrsunternehmen aufschlüsseln.

a) Wie viele dieser Fahrgäste konnten nachträglich ein personalisiertes Ticket vorlegen?

b) Bei wie vielen dieser Fahrgäste wurde ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben?

c) Wie viele Ermittlungs- beziehungsweise Strafverfahren wurden wegen „Beförderungserschleichung“ in den Jahren 2019 bis zum 30.06.2022 eingeleitet? Falls eine Angabe für „Beförderungserschleichung“ nicht möglich ist, bitte hier und bei

allen weiteren Fragen Angaben nach § 265a StGB (Erschleichen von Leistungen) machen.

2. Wie viele Personen wurden in den Jahren 2019 bis zum 30.06.2022 jeweils wegen „Beförderungserschleichung“ verurteilt

a) zu Geldstrafen? Bitte Höhe angeben.

b) zu einer Haftstrafe mit Bewährung? Bitte Dauer angeben.

c) zu einer Haftstrafe ohne Bewährung? Bitte Dauer angeben.

Bitte jährlich differenzieren.

3. Wie viele der unter Punkt 2 genannten Personen haben jeweils Ersatzarbeitsstunden abgeleistet?

4. Wie viele Personen waren in den Jahren 2019 bis zum 30.06.2022 wegen „Beförderungserschleichung“ nach der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung in Brandenburg in Haft?

5. Wie viele Personen befanden sich in den Jahren 2019 bis zum 30.06.2022 wegen „Beförderungserschleichung“ und Nichtzahlen der Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) in Brandenburg in Haft?

6. Wie viele Hafttage wurden in den Jahren 2019 bis zum 30.06.2022 jeweils wegen „Beförderungserschleichung“

vollstreckt? Bitte jährlich differenzieren und falls möglich, Hafttage aufgrund von Ersatzfreiheitsstrafen gesondert ausweisen.

7. Wie hoch war der Anteil von Personen ohne festen Wohnsitz bei den Betroffenen gemäß Fragen 3 bis 5?

8. Wie hoch war der Anteil von Personen, die Grundsicherung im Alter, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, ALG II oder Sozialhilfe beziehen, bei den Betroffenen gemäß Fragen 3 bis 5?

9. Welche Kosten trägt das Land Brandenburg jährlich für die Vollstreckung von Haftsowie Ersatzfreiheitsstrafen wegen „Beförderungserschleichung“? Wie hoch sind die aktuellen Kosten pro Person und Hafttag?

10. Gibt es seitens der Landesregierung Überlegungen, künftig weniger Ersatzfreiheitsstrafen zu vollstrecken? Wenn ja, welche?

11. Wie bewertet die Landesregierung die Initiative der Rot-Rot-Grün regierten Länder Thüringen und Berlin, das Fahren ohne gültigen Fahrschein von einer Straftat zur Ordnungswidrigkeit herunterstufen zu wollen?

12. Wie bewertet die Landesregierung die Annahme, dass Ersatzfreiheitsstrafen wegen des „Erschleichens von Leistungen“ eher Strafe als Selbstzweck sind und der Resozialisierung zuwiderlaufen?

13. Wie bewertet die Landesregierung das Vorgehen der Bremerhavener Verkehrsbetriebe, aus Kostengründen seit Jahren bereits keine Strafanzeigen mehr wegen des Fahrens ohne Fahrschein zu stellen?

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