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Herzlich Willkommen!

Ben Gross

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

herzlich willkommen auf meiner Website! Hier erhalten Sie einen Einblick in die aktuellen Geschehnisse Brandenburgs, erfahren mehr über mich und meine Anliegen, können Kontakt zu mir herstellen und erhalten alle Infos rund um unsere Landtagsfraktion. Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Durchstöbern meiner Seite und freue mich sowohl über Anregungen, Fragen als auch über Kritik! 

Marlen Block

 

Meine jüngste Anfrage zum Wahlkreis (PM)

Im Koalitionsvertrag des neuen Berliner Senats findet sich folgende Aussage: „Wir unterstützen im Einvernehmen mit dem Land Brandenburg den Bau eines weiteren ICE-Werks auf Stadtgüterflächen in Großbeeren“ (Koalitionsvertrag von CDU und SPD in Berlin für 2023-2026, S. 59). Gemeint ist ein Standort auf ehemaligen Rieselfeldern in der Gemeinde Stahnsdorf, Ortsteil Sputendorf. Diese Formulierung suggeriert, es gebe bereits eine mit dem Land Brandenburg abgestimmte Unterstützung für diesen Standort. In seiner Antwort auf meine Kleine Anfrage Nr. 2237 (Drucksache 7/6192 vom 05.09.2022) schrieb der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie hingegen von einer „Planungsidee der DB AG“, die sich noch in einem frühen Prüfstadium befinde. Der Minister für Infrastruktur und Landesplanung sprach in der Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur und Landesplanung am 08.09.2022 von einer „Sondierung“ zu mehreren möglichen Standorten. Er werde den Ausschuss informieren, sobald die Deutsche Bahn konkrete Planungen vorlege. Seitens der Gemeinsamen Landesplanung wurde ergänzt, dass zunächst ein Raumordnungsverfahren zur Prüfung der Raumverträglichkeit durchzuführen sei - „einschließlich ernsthaft in Betracht kommender Standortalternativen“ (vgl. P-AIL 7/29, S. 50 f.).

Ich frage die Landesregierung: Hat sie im Einvernehmen mit dem Berliner Senat eine (Vor-)Entscheidung getroffen, die Errichtung eines ICE-Instandhaltungswerks in Stahnsdorf/OT Sputendorf zu unterstützen?

Hier gehts zur Antwort


Wirksamer Schutz von Frauen kostet Geld und ist nicht mit „billigen“ Verschärfungen des Polizeigesetzes zu haben!

Die geplanten Verschärfungen im Polizeigesetz sind keine hinreichende gesellschaftliche Antwort für einen besseren Schutz von Frauen, sondern überschreiten verfassungs- und datenschutzrechtliche Grenzen, ohne einen ausreichenden Nutzen. Vielmehr fehlt in Brandenburg seit Jahren ein stabiles Netz an Schutzeinrichtungen für Frauen durch ein Frauenhausfinanzierungsgesetz. Wir brauchen mehr Frauenhäuser mit mehr Personal und mehr Ausstattung und Platz für Kinder.

Polizeiliches Handeln ist nur ein kleiner Baustein im Hilfesystem für Frauen vor sexualisierter Gewalt. Gewalttäter werden erfahrungsgemäß weder durch Strafrechtsverschärfungen noch durch polizeiliche Kontrolle von Angriffen abgehalten. Der Nutzen und die Verhältnismäßigkeit der geplanten Eingriffe ist zweifelhaft. DIE LINKE im Landtag Brandenburg lehnt deshalb weite Teile des Gesetzentwurfs zum Polizeigesetz der Landesregierung ab.

Richtig ist es, die Auflagen für Täter häuslicher Gewalt, etwa Platzverweisungen, Wohnungsverweisungen und Rückkehrverboten konsequent umzusetzen.

Auch und insbesondere gegen die die Entbindung der Ärzt*innen und Notfallsanitäter*innen von der Schweigepflicht haben wir generelle verfassungs- und datenschutzrechtliche Bedenken.

Links bewegt - das Onlinemagazin der Partei DIE LINKE

https://www.links-bewegt.de

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