Herzlich Willkommen!

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

herzlich willkommen auf meiner Website! Hier erhalten Sie einen Einblick in die aktuellen Geschehnisse Brandenburgs, erfahren mehr über mich und meine Anliegen, können Kontakt zu mir herstellen und erhalten alle Infos rund um unsere Landtagsfraktion. Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Durchstöbern meiner Seite und freue mich sowohl über Anregungen, Fragen als auch über Kritik! 

Marlen Block

 

Meine jüngste Anfrage zum Wahlkreis (PM)

Im Jahr 2018 gab es im Landkreis Potsdam-Mittelmark fünf ehemalige „Bürgermeisterdepo-nien“ aus DDR-Zeiten, in denen nach 1990 illegale Abfälle verkippt wurden (siehe Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 3627, Drucksache 6/9183). Von den Abfällen können Gefahren für Boden und Grundwasser ausgehen. Zuständig für die Beräumung sind die Gemeinden, denen gegenüber der Landkreis Bescheide erlassen hat, die sie zur Sanierung und Rekul-tivierung der Deponien verpflichten. Die Gesamtkosten für die fünf Deponien wurden 2018 auf rund 21,5 Millionen Euro geschätzt. Sie dürften inzwischen weiter gestiegen sein. So liegt für die Deponie in Altbensdorf eine aktuellere Kostenschätzung in Höhe von 5 Millionen Euro vor, 2018 waren hier noch 3,41 Millionen Euro kalkuliert worden. Solche Beträge auf-zubringen liegt weit außerhalb der Möglichkeiten der Gemeinde. Im Fall Altbensdorf hat der Landkreis eine Ersatzvornahme angekündigt, worum noch eine gerichtliche Auseinander-setzung geführt wird.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der Stand der Sanierung und Rekultivierung bei den fünf Deponien Altbensdorf, Zitz, Rogäsen, Wollin und Schlamau?
2. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zur akuten Gefährdung des Bodens und des Grundwassers an diesen Standorten vor?
3. Wie hoch sind nach Kenntnis der Landesregierung aktuell die Kosten für noch anste-hende Sanierungs- und Rekultivierungsmaßnahmen anzusetzen? Bitte für die Depo-nien einzeln anführen.
4. Welche Konsequenzen ergeben sich, wenn Gemeinden aus finanziellen Gründen ihrer Verpflichtung zur Sanierung der Deponien nicht nachkommen können?
5. Welche Möglichkeiten gibt es von Seiten der Landesregierung, betroffene Gemeinden aus dem Fonds für notleidende Städte und Gemeinden oder aus anderen Haushalts- oder Fördermitteln zu unterstützen? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?

Gut für Brandenburg. Wir machen den Unterschied.

Gut für Brandenburg. Wir machen den Unterschied.

Die Zufriedenheit der Brandenburger*innen mit ihrem Leben ist über nahezu alle Lebensbereiche und Bevölkerungsgruppen hinweg rückläufig. Ein Zustand, der für uns nicht akzeptabel ist. Weil wir wissen: Es muss nicht so sein. Es muss nicht sein, dass Menschen ständig in Angst vor Mieterhöhungen leben und sich zweimal überlegen, ob sie sich den Einkauf im Supermarkt noch leisten können. Es muss nicht sein, dass Kinder in der Schule kein Mittagessen bekommen, weil es einfach zu teuer ist. Es muss nicht sein, dass Rentner:innen, die ihr ganzes Leben gearbeitet haben, Pfandflaschen sammeln müssen. Es muss nicht sein, dass Manager viermal so viel verdienen wie eine Krankenschwester und Krankenhäuser auf Gewinnmaximierung getrimmt werden. Es muss nicht sein, dass die Energiepreise ins Unermessliche steigen und öffentliche Verkehrsmittel einfach nicht zugänglich und zu teuer sind. Es kann auch anderes, es kann gut sein. Genau das zeigen wir mit unserem neuen Claim. Dass wir eine Vision haben, nämlich die einer Gesellschaft ohne Ausbeutung. Eine Vision von einem gerechten, solidarischen und guten Brandenburg. Mit uns als Idee, als Gestalter und als Motor. Mit uns Gut für Brandenburg. Unser „Gut“ konzentriert sich dabei auf die alltagsrelevanten sozialen Fragen, die besonders drängend sind: höhere Löhne, Arbeit, die zum Leben passt, bezahlbare Mieten, mehr Fach- und Hausärzte, weniger Unterrichtsausfall durch mehr Lehrer:innen, genügend Kita-Plätze, ein besseres Angebot im öffentlichen Nahverkehr. Wir machen deutlich: Mit unseren Ideen und Vorschlägen wird der Alltag der Menschen gut. Dabei kommunizieren wir positiv: Die Probleme, die wir haben, sind menschengemacht, sie sind Folge dieser Politik. Einer Politik, die das Land spaltet, Menschen in die Armut führt und ausgrenzt. Das heißt aber auch: Eine gute Politik kann diese Probleme lösen und das Land gerecht machen. Wir zeigen: Es geht anders. Es kann gut werden. Die Situation ist veränderbar. Die Landespolitik insgesamt gerät zunehmend in eine Wahrnehmungskrise. Sie erscheint weit weg vom Alltag und den Problemen der Menschen, sie hat im Grunde keine Relevanz mehr. Das führt zu Entfremdung. Wir zeigen: Wir sehen die Menschen auf Augenhöhe, wir nehmen sie und ihre Probleme ernst und wir bieten konkrete Handlungsmöglichkeiten an, um Gesellschaft zu verbessern. Genau hier setzt unser Claim an. Gut heißt: bezahlbar. Gut heißt: ein sicheres Leben. Gut heißt: umweltfreundlich und nachhaltig. Gut heißt: Respekt und Solidarität. Gut heißt: bezahlbares Wohnen. Gut heißt: Teilhabe. Gut heißt: miteinander. Gut heißt vor Ort. Gut heißt: gerecht. Gut für Brandenburg ist Gut für dich, für mich und Gut für uns.

Brandenburg muss geplanten Verfassungstreue-Check aufgeben

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach mehrere Regelungen des bayrischen Verfassungsschutzgesetzes mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, erklärt die rechtspolitische Sprecherin der LINKEN im Landtag, Marlen Block:

 

DIE LINKE fordert die Landesregierung auf, ihre Planungen zur Einführung eines Verfassungstreue - Checks aufzugeben. Nach den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts ist die Weitergabe von Erkenntnissen der Verfassungsschutzbehörden an andere Stellen zum Zwecke der Verhinderung von Einstellungen offenbar nicht möglich. Mit seiner Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht das bayerische Innenministerium und den bayerischen Verfassungsschutz deutlich in die Schranken gewiesen und klare Regelungen zu den verschiedenen Befugnissen des Verfassungsschutzes gefordert. Damit hat dieses Urteil Auswirkungen auf alle Bundesländer und auch auf das Land Brandenburg.

 

Denn die Regelungen der Bundesländer sind vergleichbar und verstoßen nach der gestrigen Entscheidung gegen wichtige Grundrechte, wie das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG), das Fernmeldegeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG) und die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG). Die Regelungen müssen damit also geändert werden. Die Landesregierung ist jetzt aufgefordert, die Auswirkungen des Urteils auf das brandenburgische Verfassungsschutzgesetz zu prüfen und ggf. neue Regelungen vorzuschlagen.

 

DIE LINKE wird die Auswirkungen dieses Urteils in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Inneres und Kommunales thematisieren.