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Wirksamer Schutz von Frauen kostet Geld und ist nicht mit „billigen“ Verschärfungen des Polizeigesetzes zu haben!

Die geplanten Verschärfungen im Polizeigesetz sind keine hinreichende gesellschaftliche Antwort für einen besseren Schutz von Frauen, sondern überschreiten verfassungs- und datenschutzrechtliche Grenzen, ohne einen ausreichenden Nutzen. Vielmehr fehlt in Brandenburg seit Jahren ein stabiles Netz an Schutzeinrichtungen für Frauen durch ein Frauenhausfinanzierungsgesetz. Wir brauchen mehr Frauenhäuser mit mehr Personal und mehr Ausstattung und Platz für Kinder.

Polizeiliches Handeln ist nur ein kleiner Baustein im Hilfesystem für Frauen vor sexualisierter Gewalt. Gewalttäter werden erfahrungsgemäß weder durch Strafrechtsverschärfungen noch durch polizeiliche Kontrolle von Angriffen abgehalten. Der Nutzen und die Verhältnismäßigkeit der geplanten Eingriffe ist zweifelhaft. DIE LINKE im Landtag Brandenburg lehnt deshalb weite Teile des Gesetzentwurfs zum Polizeigesetz der Landesregierung ab.

Richtig ist es, die Auflagen für Täter häuslicher Gewalt, etwa Platzverweisungen, Wohnungsverweisungen und Rückkehrverboten konsequent umzusetzen.

Auch und insbesondere gegen die die Entbindung der Ärzt*innen und Notfallsanitäter*innen von der Schweigepflicht haben wir generelle verfassungs- und datenschutzrechtliche Bedenken.