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Justizministerin missachtet Parlament und Unabhängigkeit der Justiz

Justizministerin Hoffmann hat zwei Richter am Arbeitsgericht Eberswalde, das im Zuge der Arbeitsgerichtsreform zum 1.1.23 aufgelöst werden soll, anderen Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit zugewiesen. Dabei hatte der Richterwahlausschuss mehrfach diese Versetzung abgelehnt. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin Marlen Block:

 

Mit der Versetzung der beiden Richter des Arbeitsgerichts Eberswalde an die Gerichte Neuruppin und Cottbus überschreitet die Ministerin verfassungsrechtliche Grenzen. Diese beiden Richter hatten sich bei der Debatte um die umstrittene Arbeitsgerichtsreform gegen diese ausgesprochen.

 

Der Richterwahlausschuss hat diese Versetzung mehrfach abgelehnt. Mit der jetzigen eigenmächtigen Entscheidung missachtet die Justizministerin das Parlament, den Richterwahlausschuss und die richterliche Unabhängigkeit. Eine Justizministerin, die diese Grundsätze nicht achtet, ist falsch auf ihrem Platz.