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Gute Entscheidung für freiheitliche Gesellschaft

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig erklärt. Dazu erklärt die innenpolitische Sprecherin, Marlen Block:

 

Die Hängepartie zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ist mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs beendet. Die Linke begrüßt diese Entscheidung.

 

Die Registrierung der Telekommunikationsdaten hat alle Bürger unter einen Generalverdacht gestellt. Die Vorratsdatenspeicherung hat einen umfassenden Einblick in die Persönlichkeit des Einzelnen, sein Kommunikations- und Bewegungsverhalten, seine sozialen Beziehungen und Verhältnisse ermöglicht.

 

Die gesetzlichen Regelungen zur anlasslosen Speicherung von Verbindungsdaten und IP-Adressen können nun nicht mehr ausgesetzt bleiben. Der EuGH hat klar entschieden, dass die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten und IP- Adressen rechtswidrig ist und ist damit seiner Linie in der Vergangenheit zum Datenschutz treu geblieben.

 

Das Urteil hat auch weitreichende Konsequenzen für die Pläne von Innenminister Stübgen zum Polizeigesetz. Wir fordern die Landesregierung auf, die Vorhaben zur Überarbeitung des Polizeigesetzes bspw. für die anlasslose Kennzeichenspeicherung von Autofahrer:Innen zu beenden.