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Ein guter Tag für die Selbstbestimmung! Das Transsexuellengesetz stellt eine Diskriminierung von LGBTIQ*-Personen dar, heute wurde ein Teil davon behoben
Der Bundestag hat heute nach langer Beratung das Selbstbestimmungsgesetz beschlossen. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin, Marlen Block, und der queerpolitische Sprecher, Andreas Büttner:
„Die Linke begrüßt die Möglichkeiten zur Änderung des Geschlechtseintrags und des Namensrechts. Die Regelungen waren längst überfällig. Das neue Selbstbestimmungsgesetz folgt dem Beispiel anderer Länder und ist eine notwendige Schlussfolgerung aus vielen Bundesverfassungsgerichtsurteilen.
Dieses Gesetz nimmt niemandem etwas weg: Wer sich mit seinem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht identifizieren kann, wird in seiner Freiheit und Selbstbestimmung nicht beeinträchtigt. Transsexualität oder Nicht- binär- sein ist keine Modeerscheinung, sondern ein schon immer bestehender Teil der Vielfalt des Menschen.
Betroffene haben zumeist einen langen Leidensweg hinter sich und werden nach wie vor in der Gesellschaft angefeindet und zunehmend auch angegriffen. Und es geht hier nur um die Papiere. Der Weg zu einer geschlechtsanpassenden Operation ist weiterhin steinig und lang. Das Transsexuellen Gesetz hat seit 1981 viel Leid mit sich gebracht: Bis 2011 mussten sich Betroffene zwangsweise sterilisieren lassen. Bis 2008 war eine Scheidung zwingend. Auch heute geht niemand leichtfertig mit einer Identität um. Und es werden auch keine Schutzräume für Frauen bedroht oder Kinder und Jugendliche gefährdet, wie es Rechte und Konservative gerne behaupten. Trans*Menschen eine Gefährlichkeit zu unterstellen ist so perfide und nachweislich falsch, wie diskriminierend. Auch die angebliche Furcht vor „Triebtätern“ mit „neuem“ Geschlechtseintrag in Frauenschutzräumen ist absurd. Abgesehen davon, dass es bei keiner Umkleide, Sauna etc. eine Ausweiskontrolle gibt, und im Personalausweis auch gar nicht das Geschlecht vermerkt ist: Welcher Triebtäter sollte sich die Mühe machen, sein Geschlecht in den Ausweispapieren ändern zu lassen, um sich Zugang zu etwas zu verschaffen, dass er auch so betreten kann?
Mit diesem Gesetz sind die Diskriminierungen vieler Betroffener nicht beendet. Das geht das Selbstbestimmungsgesetz nicht an. Inter- und transgeschlechtliche, sowie nicht-binäre Menschen stehen im Zentrum eines globalen rechten Kulturkampfes. Diskriminierungen und Gewalt gegen sie nehmen zu. Der Gesetzgeber steht in der Pflicht, hiergegen vorzugehen.“