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Brandenburg muss geplanten Verfassungstreue-Check aufgeben

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach mehrere Regelungen des bayrischen Verfassungsschutzgesetzes mit dem Grundgesetz unvereinbar sind, erklärt die rechtspolitische Sprecherin der LINKEN im Landtag, Marlen Block:

 

DIE LINKE fordert die Landesregierung auf, ihre Planungen zur Einführung eines Verfassungstreue - Checks aufzugeben. Nach den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts ist die Weitergabe von Erkenntnissen der Verfassungsschutzbehörden an andere Stellen zum Zwecke der Verhinderung von Einstellungen offenbar nicht möglich. Mit seiner Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht das bayerische Innenministerium und den bayerischen Verfassungsschutz deutlich in die Schranken gewiesen und klare Regelungen zu den verschiedenen Befugnissen des Verfassungsschutzes gefordert. Damit hat dieses Urteil Auswirkungen auf alle Bundesländer und auch auf das Land Brandenburg.

 

Denn die Regelungen der Bundesländer sind vergleichbar und verstoßen nach der gestrigen Entscheidung gegen wichtige Grundrechte, wie das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG), das Fernmeldegeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG) und die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG). Die Regelungen müssen damit also geändert werden. Die Landesregierung ist jetzt aufgefordert, die Auswirkungen des Urteils auf das brandenburgische Verfassungsschutzgesetz zu prüfen und ggf. neue Regelungen vorzuschlagen.

 

DIE LINKE wird die Auswirkungen dieses Urteils in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Inneres und Kommunales thematisieren.