Meine Anfragen

Berücksichtigung der Markt- und Preisentwicklung bei Hochbaumaßnahmen des Landes

In einem Erlass vom 13. April 2022 weist das zuständige Finanzministerium den Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) an, dass neue Verträge für Baumaßnahmen mit Preisgleitklauseln versehen werden sollen, die ermöglichen, die Preise für bestimmte festgelegte Baustoffe auch während der Baumaßnahme an die Marktentwicklung anzupassen. Zudem sieht der Erlass vor, dass im Einzelfall auch bestehende Verträge für Baumaßnahmen nachträglich an die Marktentwicklung angepasst werden können (vgl. Land Branden-burg reagiert auf Baustoffpreisentwicklung Internetangebot des Ministeriums für Finanzen und Europa des Landes Brandenburg). Medienberichterstattungen zur Folge hat sich kein Bieter für dem vom Land Brandenburg geplante Neubau einer Unterbringung von Anwärterinnen und Anwärter für die Polizeiausbildung in Oranienburg gefunden. Für diesen sind im Landeshaushalt 43 Mio. Euro veran-schlagt. Das niedrigste Angebot soll bei 48 Mio. Euro liegen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wann ist die Ausschreibung des geplanten Neubaus einer Unterbringung von Anwär-terinnen und Anwärter für die Polizeiausbildung in Oranienburg gestartet worden?

2. Ist von der Anwendung von Preisgleitklauseln aus dem Erlass des MdFE vom 13. April 2022 im Rahmen der Ausschreibung für den geplanten Neubau einer Unterbringung von Anwärterinnen und Anwärter für die Polizeiausbildung in Oranienburg Gebrauch gemacht worden? Wenn nein, warum nicht?

3. Ist es geplant, die Ausschreibung des Neubaus einer Unterbringung von Anwärterinnen und Anwärter für die Polizeiausbildung in Oranienburg der Markt- und Preisentwicklung anzupassen und neu zu starten? Wenn ja, zu welchen veränderten Konditionen?

4. Gibt es weitere geplante Hochbaumaßnahmen des BLB für die im Zeitraum 01.01.2021 bis 30.06.2022 kein Zuschlag erteilt werden konnte, weil im Rahmen der Ausschreibung kein entsprechendes Angebot abgegeben worden ist? Wenn ja, für welche Ausschreibung und wie ist mit den Ergebnissen seitens des Landes umgegangen worden?

5. In welchen neu abgeschlossenen Verträgen über Hochbaumaßnahmen sind seit dem Erlass des MdFE vom 13. April 2022 Preisgleitklauseln berücksichtigt worden? Aus welchem Kapitel und Titel sollen die daraus resultierenden Mehrausgaben des Landes finanziert werden?

6. Welche laufenden Verträge von Hochbaumaßnahmen sind in Anwendung des Erlasses vom 13. April 2022 des MdFE nachträglich an den Markt- und Preisentwicklungen angepasst worden? Aus welchem Kapitel und Titel sollen die daraus resultierenden Mehrausgaben des Landes finanziert werden?

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